GoBD (alt) 2014
Wir sichern die steuerrechtlich korrekte Umsetzung der GoBD in Ihrem Unternehmen ab.
Unser Angebot
Eigentlich sollte das Thema GoBD ein alter Hut sein: Anfang 2015 eingeführt, sollten sich diese 4 Buchstaben eigentlich mittlerweile bis zu jeder Unternehmerin und bis zu jedem Unternehmer herumgesprochen haben. Was sich hinter den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ verbirgt, ist auch schnell erklärt: in dieser Verwaltungsvorschrift hat die Finanzverwaltung präzisiert, welche Anforderungen sie an Unternehmen stellt, wie diese mit steuerlich relevanten Daten (elektronischen Daten sowie auch Papierbelegen) zu verfahren haben. Und zwar von der Entstehung dieser Daten, über die Verwendung und Aufbewahrung der Daten, bis zu ihrer Löschung bzw. Vernichtung.
Aus dieser Verwaltungsvorschrift entstehen für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer etliche Verpflichtungen, die Sie befolgen und umsetzen müssen. Aus unserer Erfahrung haben bislang nur sehr wenige Unternehmen sich mit dem Thema GoBD beschäftigt – und die, die sich dem Thema angenommen haben, haben anschließend mehr Fragen als Antworten durch die GoBD erhalten:
- „Darf ich meine Rechnungen weiterhin mit meinem Tabellenkalkulationsprogramm schreiben?“,
- „Muss ich Lieferscheine im Original aufbewahren?“,
- „Was muss ich tun, wenn ich Rechnungen per E-Mail erhalte?“,
- „Sind die Stundenzettel meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufbewahrungspflichtig?“,
- „Welche Kassenbelege muss ich in Papierform aufbewahren?“ oder
- „Benötige ich wirklich eine Verfahrensdokumentation und wer schreibt mir die?“
sind nur ein paar Beispiele für die häufigsten Fragen, die unsere Kunden uns regelmäßig stellen.
Wir haben Ihnen zugehört, uns beraten und seit 2016 kontinuierlich an einem Werkzeugkasten für Unternehmen gearbeitet, aus dem wir Ihnen einsatzbereite Werkzeuge für Ihre individuellen Problemstellungen in Ihrem Betrieb, wie sie sich bei Anwendung der GoBD ergeben, anbieten können. Es sind vielfältige und erprobte Lösungen, als Antworten auf die häufig aufgeworfenen Fragen unserer Kunden unterschiedlichster Branchen.
Neben dem Einsatz unseres Werkzeugkastens überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, wie wir die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllen, und gleichzeitig für Sie Optimierungen Ihrer Betriebsabläufe oder Verbesserungen in Ihrer Buchhaltung vornehmen können. So erfüllen wir nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern sorgen gleichzeitig auch dafür, dass Ihnen im Unternehmen Möglichkeiten zur Verbesserung oder Einsparung aufgezeigt (und auch gerne mit uns gemeinsam umgesetzt) werden.
Wenn Sie Ihre persönlichen Fragen zu den GoBD hier nicht wiedergefunden haben, stehen wir gerne für ein persönliches Gespräch zu Ihrer Verfügung, in dem wir Ihre Fragen aufnehmen und Ihnen unser Beratungsangebot zu den GoBD, sowie möglicherweise erste Lösungsansätze für Ihre Herausforderungen näher erläutern. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über untenstehendes Kontaktformular!