Unvermutete Kassen-Prüfung nach HWFVO
Wir führen in Ihrem Auftrag gemeinsam mit Ihrem Wirtschaftsprüfer unvermutete Kassenprüfungen durch.
Unser Angebot
Die Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung – HWFVO) schreibt in §9 (4) den Universitäten und Fachhochschulen in NRW eine mindestens jährlich durchzuführende unvermutete Prüfung der Zahlungsabwicklung vor.
Im Auftrag des Kanzlers oder der Kanzlerin einer Hochschule erbringen wir, in Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer oder der internen Revision der Hochschule, folgende Leistungen:
- Prüfung der Dienstanweisungen auf Angemessenheit, Vollständigkeit und Aktualität (Aufbauprüfung)
- Prüfung der Zahlungsabwicklung auf Einhaltung von Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip und Wirksamkeit der Dienstanweisungen (Funktionsprüfung)
- Prüfung der Sicherheit und Überwachung der Buchführung, deren Aufbau und Ablauforganisation sowie der eingesetzten Datenverarbeitungssysteme
- Prüfung des Mahnwesens und der Vollstreckung (falls Ihre Hochschule die Vollstreckung zentral für andere Hochschulen wahrnimmt)
- Prüfung der ordnungsmäßen Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen und Zahlungsmitteln
- Prüfung auf Einhaltung der Verwaltungsvorgaben hinsichtlich Kontenrahmen und Anwendung kaufmännischer Grundsätze
- Prüfung der (Bar-)Kassen, des (bargeldlosen) Zahlungsverkehrs und der Kassenführung gemäß Kassenanordnung
- Erstellung eines aussagekräftigen Abschlussberichts
- Wenn sich aus dem Abschlussbericht Maßnahmen ergeben, unterstützen wir Sie bei der Umsetzung (z.B. durch Schulung Ihrer Mitarbeiter, Einrichtung eines internen Kontrollsystems, etc.)
Ihr Nutzen
Als Hochschule entlasten Sie Ihre interne Revision, indem wir Ihnen unsere Erfahrung in der Prüfung von Hochschulen nach Vorgaben der HWFVO zur Verfügung stellen und Sie – je nach Bedarf und Anforderung – teilweise oder vollumfänglich bei der Durchführung der erforderlichen jährlichen Prüfungen unterstützen. Da wir diese spezialisierten Leistungen nur in Kooperation mit einem Wirtschaftsprüfer durchführen, beauftragen Sie bitte entweder Ihren Wirtschaftsprüfer, unsere Leistungen anzufragen, oder aber bitten uns direkt, eine Empfehlung für einen spezialisierten Wirtschaftsprüfer auszusprechen.
Wenn Sie als Wirtschaftsprüfer Ihren Mandanten unvermutete Kassenprüfungen nach HWFVO anbieten möchten, führen wir diese Prüfungen in Ihrem Namen durch und berichten Ihnen die Ergebnisse in Form eines Berichtsentwurfs als Vorlage für Ihren Abschlussbericht.