Verfahrensdokumentation nach GoBD
Wir prüfen, optimieren und dokumentieren Ihre Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen der Finanzverwaltung.
Unser Angebot
Wir erstellen für Ihr Unternehmen – oder für die Unternehmen Ihrer Mandanten – eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation. Entweder dokumentieren wir dort „nur“ die steuerrechtlich relevanten Verfahren, die Sie an Ihren Kassen einsetzen. Oder – und das ist unsere Empfehlung – wird dokumentieren vollumfänglich die Prozesse Ihrer Buchhaltung (einschließlich relevanter vorgelagerter und paralleler Prozesse). Und da wir ungern nur bedrucktes Papier erzeugen, auch wenn die Finanzverwaltung dies wünscht, nutzen wir bei Ihnen vor Ort die Gelegenheit, nach der Aufnahme und Analyse Ihrer Prozesse Ihnen wertvolle Hinweise zur Optimierung der Abläufe in Ihrem Unternehmen zu geben.
Denn die Erfahrung aus über 60 erstellten Verfahrensdokumentationen seit 2016 zeigt uns, dass unsere Kunden – oftmals aus Unsicherheit oder teilweise auch aus Unwissen und Unklarheit in puncto rechtlicher Vorgaben – in ihrer täglichen Arbeit unnötige Dinge tun bzw. Dinge nicht richtig tun. Und darüber regelmäßg vergessen, die wichtigen Dinge zu tun. Im Zuge der Erstellung der Verfahrensdokumentation decken wir diese Schwachstellen auf und wirken, immer in Zusammenarbeit und nach Absprache mit einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, auf deren Beseitigung hin. Dazu bedienen wir uns aus unserem Werkzeugkasten an vorgefertigten Lösungen bzw. entwickeln mit Ihnen individuelle Lösungen zur Gewährleistung von steuerrechtlicher Compliance.
Im Ergebnis bedeutet das für Sie, dass wir Ihre steuerrechtlich relevanten Verfahren auf den Prüfstand gestellt und durchleuchtet haben. Die dabei ermittelten Befunde haben wir Ihnen aufgezeigt und anschließend in Abstimmung mit Ihnen und Ihren Beratern diesbezüglich Abhilfe geschaffen. Sie haben von uns eine Dokumentation erhalten, die eine vollständige Beschreibung der relevanten Verfahren beinhaltet und die Sie bei der nächsten Betriebsprüfung dem Prüfer vorlegen können.
Wenn Sie bereits eine Verfahrensdokumentation erstellt haben, sollten Sie diese stets aktuell halten und geänderte oder neue Verfahren in einer neuen Dokumentenversion festhalten. Wenn Sie ein internes Kontrollsystem (IKS) implementiert haben und dieses Bestandteil der Verfahrensdokumentation ist, sollten Sie regelmäßig die Wirksamkeit Ihres IKS nachweisen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei diesen Aufgaben.
Übrigens: mit einer Verfahrensdokumentation sind Sie optimal vorbereitet auf die Umstellung hin zum papierlosen Büro – sie ist eine der Voraussetzungen, die für das sogenannte Ersetzende Scannen erfüllt sein müssen!
Für ein persönliches Gespräch zu diesen Themen stehen wir gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über untenstehendes Kontaktformular!